Zertifizierter Fachbetrieb nach WHG
Laut Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dürfen nur zertifizierte Fachbetriebe nach WHG bestimmte
Arbeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten ausführen. Betreiber
solcher Anlagen verantworten zudem, dass nur entsprechend zertifizierte Betriebe für diese
Tätigkeiten beauftragt werden. Zu diesen Arbeiten zählen das Errichten, Instandsetzen, und
Stilllegen von Anlagen.
- Zertifizierung nach §62 AWSV
- Erstmalige und wiederkehrende Prüfung
- Tanks & Lagerbehälter Prüfung nach AwSV
Worauf warten? Jetzt kontaktieren